Nutzungsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Besucher und registrierten Nutzer von hauptmann-von-coepenick. Mit der Nutzung akzeptierst du diese Bedingungen vollständig.

Die Bedingungen können jederzeit angepasst werden. Änderungen werden rechtzeitig bekannt gegeben — die fortgesetzte Nutzung gilt als Zustimmung.

Mindestalter & Zugangsberechtigung

Die Nutzung von hauptmann-von-coepenick ist ausschließlich Personen ab 18 Jahren gestattet. Mit dem Zugriff bestätigst du, dieses Mindestalter erreicht zu haben.

Erlaubte Nutzung der Plattform

Die Inhalte auf hauptmann-von-coepenick dienen ausschließlich der privaten, nicht-kommerziellen Nutzung. Jede automatisierte Abfrage oder Scraping ist untersagt.

Das Kopieren, Weiterverbreiten oder kommerzielle Verwerten von Profilinhalten ohne ausdrückliche Genehmigung verstößt gegen diese Bedingungen und geltendes Recht.

Geistiges Eigentum

Alle Texte, Designs und Datenbankstrukturen auf hauptmann-von-coepenick sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung bedarf der schriftlichen Erlaubnis.

Haftungsausschluss

hauptmann-von-coepenick ist ein Verzeichnis externer Plattformen. Für Inhalte auf verlinkten OnlyFans-Profilen übernehmen wir keine Haftung.

Die Verfügbarkeit der verlinkten Profile kann sich jederzeit ändern. Wir übernehmen keine Garantie für die dauerhafte Erreichbarkeit externer Seiten.

Registrierung & Konto

Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden — du bist für dein Konto verantwortlich.

Kündigung & Sperrung

Nutzer können ihr Konto jederzeit ohne Angabe von Gründen kündigen. hauptmann-von-coepenick behält sich das Recht vor, Konten bei Regelverstößen zu sperren.

Zahlungen & Rückerstattung

Abonnements werden monatlich oder jährlich abgerechnet. Eine Rückerstattung anteiliger Monatsbeträge erfolgt nicht — außer bei technisch bedingtem Ausfall.

Anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Deutschland. Bei Streitigkeiten sind zunächst außergerichtliche Lösungen anzustreben.